Campanos omnes atellanos calatinos sabatinos, extra quam qui eorum aut ipsi aut parentes eorum apud hostes essent, liberos esse iusserunt, ita ut nemo eorum ciuis romanus aut latini nominis esset, neue quis eorum qui capuae fuisset dum portae clausae essent in urbe agroue campano intra certam diem maneret; locus ubi habitarent trans tiberim qui non contingeret tiberim daretur: qui nec capuae nec in urbe campana quae a populo romano defecisset per bellum fuissent, eos cis lirim amnem romam uersus, qui ad romanos transissent priusquam capuam hannibal ueniret, cis uolturnum emouendos censuerunt, ne quis eorum propius mare quindecim milibus passuum agrum aedificiumue haberet.
von noel.926 am 30.08.2014
Sie befahlen, dass alle Campaner, Atellaner, Calatiner und Sabatiner, mit Ausnahme derjenigen, deren sie selbst oder deren Eltern unter den Feinden waren, frei sein sollten, und zwar dergestalt, dass keiner von ihnen ein Römischer Bürger oder zum Lateinischen Namen gehörig sein sollte, und dass keiner von denen, die in Capua waren, als die Tore geschlossen waren, in der Stadt oder im Kampanischen Gebiet nach einem bestimmten Tag verbleiben dürfe; ein Ort, an dem sie wohnen könnten, würde jenseits des Tibers gegeben, der den Tiber nicht berührt: Diejenigen, die weder in Capua noch in einer Kampanischen Stadt gewesen waren, die während des Krieges vom Römischen Volk abgefallen war, sollten, wie sie beschlossen, diesseits des Liris-Flusses in Richtung Rom verlegt werden, während diejenigen, die vor Hannibals Ankunft in Capua zu den Römern übergelaufen waren, diesseits des Volturnus, und keiner von ihnen sollte ein Feld oder Gebäude näher als fünfzehn Meilen zur See haben.
von ilias.822 am 24.11.2024
Sie erklärten die Freiheit für alle Bewohner von Campania, Atella, Calatia und Sabatia, mit Ausnahme derjenigen, die selbst oder deren Eltern auf Seiten des Feindes standen. Jedoch durfte keiner von ihnen römischer Bürger oder Mitglied der lateinischen Gemeinschaft werden. Jeder, der sich in Capua befunden hatte, als die Tore geschlossen waren, musste die Stadt und das kampanische Gebiet bis zu einem festgelegten Termin verlassen. Ihnen würde ein Wohnort jenseits des Tibers zugewiesen, jedoch nicht direkt an seinen Ufern. Diejenigen, die weder in Capua noch in einer anderen kampanischen Stadt waren, die während des Krieges gegen Rom rebelliert hatte, sollten zwischen dem Liris-Fluss und Rom umgesiedelt werden. Diejenigen, die vor der Ankunft Hannibals in Capua auf die Seite der Römer gewechselt waren, sollten in das Gebiet zwischen dem Volturnus-Fluss und Rom verlegt werden. Keinem von ihnen war es erlaubt, Land oder Gebäude innerhalb von fünfzehn Meilen der Küste zu besitzen.