Aduenis, quantum secto bouis tergo amplecti loci potuerint, tantum ad urbem communiendam precario datum: quidquid bursam, sedem suam, excesserint, ui atque iniuria partum habere.
von Jana am 14.11.2017
Den Neuankömmlingen wurde nur so viel Land zugestanden, wie sie mit Streifen von Ochsenhaut umschließen konnten, um ihre Stadt zu errichten, doch alles über ihre Siedlung in Bursa hinaus nahmen sie mit Gewalt und Unrecht.
von catarina926 am 03.03.2021
Den Neuankömmlingen wurde, soweit sie mit einer geschnittenen Ochsenhaut Land umfassen konnten, auf Bitte hin Raum zur Befestigung der Stadt gegeben: Alles, was sie über Bursa, ihre Siedlung, hinaus in Anspruch nahmen, haben sie durch Gewalt und Unrecht erlangt.