Decumarum nomine tantum erat ablatum quantum voluntas tulerat aproni: pro alteris decumis emptoque frumento aut nihil datum aut tantum datum quantum reliqui scribae fecerant, aut ultro etiam, id quod didicistis, ablatum.
von annabell846 am 09.01.2017
Unter dem Namen der Zehnten wurde so viel weggenommen, wie der Wille des Apronius es erlaubt hatte; für zweite Zehnten und angekauftes Getreide wurde entweder nichts gegeben oder nur so viel, wie die verbliebenen Schreiber es festgelegt hatten, oder sogar darüber hinaus wurde das weggenommen, was ihr gelernt habt.