Cornelius consul in prouinciam proficiscens in oppidis agrisque qua iturus esset si quos ei uideretur milites scriberet armaretque et duceret secum, dimittendique ei quos eorum quandoque uellet ius esset.
von julian.8955 am 25.07.2022
Als Cornelius als Konsul in seine Provinz aufbrach, erhielt er die Befugnis, in den Städten und auf dem Land entlang seiner Route nach Belieben Soldaten anzuwerben, zu bewaffnen und mitzunehmen, und er hatte das Recht, jeden dieser Männer jederzeit zu entlassen.
von tobias.8846 am 23.06.2021
Cornelius, der Konsul, der in die Provinz aufbrach, würde in den Städten und Feldern, durch die er ziehen würde, wenn es ihm passend erschien, die Befugnis haben, Soldaten anzuwerben, sie zu bewaffnen und mit sich zu führen, und er hätte das Recht, jeden von ihnen jederzeit zu entlassen, wenn er es wünschte.