Qui exulum coniuges in matrimonio habebant aut ex bonis eorum aliquid possederant, tamquam amissuri, non reddituri indignabantur.
von charlie.l am 20.09.2014
Diejenigen, die die Ehefrauen von Verbannten zur Ehe hatten oder etwas aus deren Besitz besessen hatten, waren empört, als ob sie etwas zu verlieren, nicht zurückzugeben im Begriff wären.
von mia834 am 01.08.2014
Diejenigen, die die Ehefrauen von Verbannten geheiratet oder deren Besitz in Besitz genommen hatten, waren verärgert und glaubten, alles zu verlieren, anstatt es zurückgeben zu müssen.