Deplorauerunt uastationem populationemque miserabilem agrorum: neque id se queri, quod hostilia ab hoste passi forent; esse enim quaedam belli iura, quae ut facere ita pati sit fas: sata exuri, dirui tecta, praedas hominum pecorumque agi misera magis quam indigna patienti esse; uerum enim uero id se queri, quod is qui romanos alienigenas et barbaros uocet adeo omnia simul diuina humanaque iura polluerit ut priore populatione cum infernis deis, secunda cum superis bellum nefarium gesserit.
von hamza9825 am 24.08.2024
Sie beklagten die verheerende Verwüstung, die ihre Ländereien heimgesucht hatte. Sie beschwerten sich nicht darüber, normale Feindeshandlungen zu erleiden, sagten sie, da es akzeptierte Kriegsregeln gebe - Dinge, die zu tun und zu erdulden fair seien. Verbrannte Ernten, zerstörte Häuser und als Beute fortgeschleppte Menschen und Vieh seien traurig, aber nicht empörend für diejenigen, die darunter litten. Nein, worüber sie sich wirklich beschwerten, war, dass dieser Mann - der es wagte, die Römer als Fremde und Barbaren zu bezeichnen - derart alle Gesetze, sowohl göttliche als auch menschliche, verletzt hatte, dass sein erster Überfall ein gottloser Krieg gegen die Unterweltgötter und sein zweiter gegen die Himmelsgötter gewesen war.
von yuna.824 am 05.09.2017
Sie beklagten die Verwüstung und erbärmliche Plünderung der Felder: Und sie sagten, sie beschwerten sich nicht darüber, dass sie feindliche Handlungen von einem Feind erlitten hätten; denn es gäbe gewisse Gesetze des Krieges, die zu erleiden ebenso rechtmäßig seien wie zu vollbringen: Dass Saaten verbrannt, Gebäude zerstört und Beute von Menschen und Vieh fortgetrieben würden, seien Dinge, die mehr beklagenswert als unwürdig für den Leidenden seien; aber wahrhaftig beschwerten sie sich darüber, dass derjenige, der die Römer Fremde und Barbaren nannte, derart alle göttlichen und menschlichen Gesetze auf einmal verletzt hatte, dass er im ersten Überfall einen gottlosen Krieg mit den Unterweltgöttern und im zweiten mit den Himmelsgöttern geführt habe.