Et consules duas urbanas legiones scribere iussi, ut quattuordecim legionibus eo anno centum nauibus longis res publica administraretur.
von nikita.c am 24.03.2016
Und die Konsuln wurden angewiesen, zwei Stadtlegionen auszuheben, damit mit vierzehn Legionen und hundert Langchiffen die Staatsangelegenheiten in jenem Jahr verwaltet werden könnten.
von isabelle.r am 26.05.2017
Die Konsuln wurden angewiesen, zwei Stadtlegionen auszuheben, damit der Staat in jenem Jahr mit vierzehn Legionen und hundert Kriegsschiffen geführt werden konnte.