Et primo eleuabatur index indiciumque: pridie eum uerberibus castigatum ab dominis discessisse; per iram ac leuitatem ex re fortuita crimen commentum.
von ilias.d am 05.04.2015
Und zuerst wurde ein Anzeiger und Beweis vorgebracht: dass er am Vortag, nachdem er von seinen Herren mit Schlägen bestraft worden war, weggegangen sei; aus Zorn und Unbeständigkeit habe er die Anschuldigung aus einem zufälligen Vorfall konstruiert.