Postumius ante kalendas maias non prodisset citatusque eo die non respondisset neque excusatus esset, uideri eum in exsilio esse bonaque eius uenire, ipsi aqua et igni placere interdici.
von emily8917 am 29.01.2021
Da Postumius vor den Kalenden des Mai nicht erschienen war und, obwohl er an diesem Tag vorgeladen worden war, weder geantwortet noch entschuldigt worden war, wurde beschlossen, dass er als im Exil befindlich zu betrachten sei, seine Güter verkauft werden sollten und dass ihm Wasser und Feuer entzogen werden sollten.
von benedict843 am 29.08.2021
Da Postumius nicht vor dem 1. Mai erschienen war, an diesem Tag nicht auf die Vorladung reagierte und keine Entschuldigung vorbrachte, wurde beschlossen, ihn als Verbannten zu betrachten, sein Vermögen zu verkaufen und ihn offiziell aus der Gemeinschaft zu verbannen.