Satis quidem et tunc in praesentia castigata illa legatio erat, cum tam tristi responso uestro dimissa.
von aras.854 am 21.01.2023
Diese Gesandtschaft war zu jenem Zeitpunkt bereits hinreichend zurechtgewiesen worden, als Sie sie mit einer so bitteren Antwort fortschickten.
von chiara.h am 20.07.2024
Fürwahr war jene Gesandtschaft damals und gegenwärtig hinreichend getadelt, als sie mit einem derart traurigen Bescheid von Ihnen entlassen wurde.