Omnes iidem ab utroque et tribu moti et aerarii facti; neque ullius, quem alter notarat, altero leuata ignominia.
von willi.911 am 26.11.2024
Dieselben Männer wurden von beiden Censoren sowohl aus dem Stamm entfernt als auch in die Klasse der Aerarii versetzt; und die Schande keines Mannes, den der eine markiert hatte, wurde vom anderen aufgehoben.
von helen.g am 05.04.2018
Beide Zensoren nahmen gegenüber allen diesen Männern die gleichen Maßnahmen, indem sie sie aus ihren Stämmen ausschlossen und zum Rang der Aerarier herabsetzten. Keiner der Zensoren machte die vom anderen verhängte Schande für irgendeinen Betroffenen rückgängig.