Illyrii uocati in senatum; qui cum legatos se esse missos ab rege dicerent ad purganda crimina, si qua de rege issaei deferrent, quaesitum est, quid ita non adissent magistratum, ut ex instituto loca, lautia acciperent, sciretur denique uenisse eos et super qua re uenissent?
von aleyna.r am 27.04.2021
Die Illyrier wurden in den Senat geladen. Als sie behaupteten, als Gesandte ihres Königs geschickt worden zu sein, um etwaige Anschuldigungen der Bewohner von Issa zu entkräften, wurde ihnen die Frage gestellt, warum sie sich nicht zunächst beim Magistrat gemeldet hätten. Dies hätte ihnen erlaubt, die üblichen Unterkünfte und Verpflegung zu erhalten und ihre Ankunft sowie den Zweck ihres Besuchs offiziell zu protokollieren.
von tilda.905 am 21.01.2020
Die Illyrer wurden in den Senat gerufen; als sie erklärten, sie seien Gesandte des Königs, um etwaige etwaige Anschuldigungen, die die Issaer gegen den König erheben könnten, zu klären, wurde gefragt, warum sie nicht zunächst den Magistrat aufgesucht hätten, damit sie gemäß der Gepflogenheit Unterkunft und Verpflegung erhielten und schließlich bekannt würde, dass und weshalb sie gekommen seien.