Tum ita sibi scriptum traditum esse: foedus cum patre ictum ad se nihil pertinere; id se renouari, non quia probaret, sed quia in noua possessione regni patienda omnia essent, passum.
von ilyas.i am 12.09.2018
So war ihm überliefert worden: Der mit seinem Vater geschlossene Vertrag betreffe ihn in nichts; er erlaube dessen Erneuerung nicht, weil er ihn billige, sondern weil in seinem neuen Königsbesitz alles erduldet werden müsse.
von bennet.b am 13.05.2023
Ihm war folgende schriftliche Mitteilung zugegangen: Der mit seinem Vater geschlossene Vertrag betreffe ihn in keiner Weise; er habe dessen Erneuerung nicht etwa aus Überzeugung zugelassen, sondern weil man bei der Übernahme eines Königreichs alles hinnehmen müsse.