Adversus quod ego nihil dicturus sum nisi quod a vobis didici· vos enim, quod c· lutatius consul primo nobiscum foedus icit, quia neque auctoritate patrum nec populi iussu ictum erat, negastis vos eo teneri; itaque aliud de integro foedus publico consilio ictum est.
von mathis914 am 04.04.2017
Als Antwort darauf werde ich nur das sagen, was ich von Ihnen gelernt habe. Als Gaius Lutatius als Konsul erstmals einen Vertrag mit uns schloss, behaupteten Sie, nicht daran gebunden zu sein, da er weder mit Zustimmung des Senats noch mit Einwilligung des Volkes zustande gekommen war. Infolgedessen wurde ein neuer Vertrag mit ordnungsgemäßer öffentlicher Ermächtigung geschlossen.
von ronia858 am 26.03.2018
Dagegen werde ich nichts sagen außer das, was ich von euch gelernt habe; denn ihr habt erklärt, dass ihr nicht durch den Vertrag gebunden seid, den Gaius Lutatius, der Konsul, zunächst mit uns schloss, da er weder mit Autorität der Senatoren noch auf Befehl des Volkes geschlossen worden war; und so wurde durch öffentlichen Beschluss ein neuer Vertrag geschlossen.