Itaque quoniam discerni placet quid publico consilio, quid sua sponte imperatores faciant, nobis vobiscum foedus est a c· lutatio consule ictum in quo, cum caveretur utrorumque sociis, nihil de saguntinis, necdum enim erant socii vestri, cautum est.
von alexandra.h am 27.09.2023
Daher, da es beliebt zu unterscheiden, was durch öffentliche Beratung und was aus eigener Initiative die Befehlshaber tun, besteht zwischen uns und euch ein Vertrag, der vom Konsul Gaius Lutatius geschlossen wurde, in dem, als Vorsorge für die Verbündeten beider Seiten getroffen wurde, nichts bezüglich der Saguntiner vorgesehen wurde, da sie noch nicht eure Verbündeten waren.
von jannik943 am 19.03.2019
Also, da wir klarstellen möchten, was Befehlshaber kraft öffentlicher Autorität und was sie aus eigener Initiative tun, möchte ich Sie daran erinnern, dass wir einen Vertrag haben, der von Konsul Gaius Lutatius unterzeichnet wurde. Während dieser Vertrag die Verbündeten beider Seiten schützte, traf er keine Regelung für die Saguntiner, da sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht Ihre Verbündeten waren.