Nam qui regibus macedonum macedonibusque ipsis finibus interdixissemus manereque id decretum, scilicet ne legatos, ne nuntios admitteremus regum, per quos aliquorum ex nobis animi sollicitarentur, ii contionantem quodam modo absentem audimus regem, et, si dis placet, orationem eius probamus.
von sofia.v am 13.09.2020
Wir hatten den makedonischen Königen und ihrem Volk verboten, ihre Grenzen zu überschreiten, und hielten dieses Dekret ausdrücklich aufrecht, um zu verhindern, dass ihre Gesandten und Boten hierher kämen und einige unserer Leute beeinflussten. Und dennoch sitzen wir hier und hören einer Rede eines Königs zu, obwohl er gar nicht anwesend ist, und - zum Teufel noch mal - wir billigen sogar noch, was er sagt.
von erick853 am 31.03.2021
Wir, die wir den Königen der Mazedonier und den Mazedoniern selbst innerhalb ihrer Grenzen verboten hatten, und dieses Dekret weiterhin galt, nämlich dass wir weder Gesandte noch Boten der Könige zulassen sollten, durch die die Gemüter einiger von uns hätten beunruhigt werden können, hören wir nun den König auf gewisse Weise sprechend, obwohl er abwesend ist, und, wenn es den Göttern gefällt, billigen wir seine Rede.