Nam qui regibus macedonum macedonibusque ipsis finibus interdixissemus manereque id decretum sciremus, quo caueramus, scilicet ne legatos, ne nuntios admitteremus regum, per quos aliquorum ex nobis animi sollicitarentur, ii contionantem quodam modo absentem audimus regem, et, si dis placet, orationem eius probamus.
von magnus836 am 03.09.2020
Obwohl wir die makedonischen Könige und ihr Volk von unserem Territorium verbannt hatten und wussten, dass dieses Verbot noch galt - jenes, bei dem wir ausdrücklich verboten hatten, königliche Gesandte oder Boten zu empfangen, die möglicherweise einige unserer Leute beeinflussen könnten - hören wir nun einem König zu, der sozusagen eine Rede in seiner Abwesenheit hält, und, ironischerweise, billigen wir sogar, was er sagt.
von aras.877 am 30.10.2018
Wir, die wir den Königen der Mazedonier und den Mazedoniern selbst ihre Grenzen untersagt hatten und wussten, dass dieses Dekret weiterhin galt, durch das wir Vorsorge getroffen hatten - nämlich dass wir weder Gesandte noch Boten der Könige zulassen würden, durch die die Geister einiger von uns gestört werden könnten - hören wir den König abwesend sprechen und billigen, so es den Göttern gefällt, seine Rede.