Masinissa paterni regni agrum se et recepisse et habere gentium iure aiebat; et causa et possessione superiorem esse; nihil aliud se in ea disceptatione metuere, quam ne pudor romanorum, dum uereantur, ne quid socio atque amico regi aduersus communes suos atque illius hostes indulsisse uideantur, damno sit.
von max938 am 19.02.2014
Masinissa behauptete, dass er das Gebiet des väterlichen Königreichs sowohl zurückgewonnen als auch gemäß dem Völkerrecht besessen habe; und dass er sowohl rechtlich als auch im Besitz überlegen sei; dass er in diesem Streit nichts fürchte, außer dass das Ehrgefühl der Römer, während sie befürchteten, gegenüber einem verbündeten und befreundeten König gegen ihre und seine gemeinsamen Feinde zu nachsichtig erschienen zu sein, ihm zum Schaden gereichen könnte.
von silas.b am 23.12.2015
Masinissa behauptete, dass er das Territorium des väterlichen Königreichs rechtmäßig zurückgewonnen und nun gemäß dem Völkerrecht besitze. Er vertrat die Ansicht, dass seine Position sowohl rechtlich als auch tatsächlich im Besitz stärker sei. Seine einzige Sorge in diesem Streit war, dass die Zurückhaltung der Römer, nicht zu großzügig gegenüber einem Verbündeten und Freund gegen ihre gemeinsamen Feinde zu erscheinen, sich gegen ihn wenden könnte.