Nec esse quod quisquam satis putet, si plebeiorum ratio comitiis consularibus habeatur; nisi alterum consulem utique ex plebe fieri necesse sit, neminem fore.
von sofie.f am 27.02.2022
Und es reicht nicht aus, wenn jemand denkt, es sei ausreichend, wenn Plebejer bei Konsulwahlen nur berücksichtigt werden; wenn nicht definitiv einer der Konsuln aus der Plebejerklasse gewählt werden muss, wird es keine Kandidaten geben.
von nala953 am 21.09.2019
Niemand wird es für ausreichend halten, wenn bei Konsulwahlen nur die Plebejer berücksichtigt werden; es sei denn, es wäre zwingend erforderlich, dass mindestens ein Konsul aus den Plebejern stammt.