Sanguini tamen nominique et praesentibus periculis consanguineorum id dari ut si qui iuuentutis suae uoluntate ad id bellum eant non impediant.
von david.969 am 17.12.2021
Dem Blut und dem Namen und den gegenwärtigen Gefahren der Blutsverwandten wird dies gewährt, dass, wenn jemand aus eigenem Willen seiner Jugend in diesen Krieg zieht, sie ihn nicht hindern.
von frieda.976 am 03.03.2023
Sie vereinbarten, aus Respekt für familiäre Bindungen und aufgrund der unmittelbaren Gefahren für ihre Verwandten, keine jungen Menschen daran zu hindern, die diesen Krieg aus eigenem freien Willen begleiten wollten.