Consules in priuato abditi nihil pro magistratu agere nisi quod expressum senatus consulto est ut dictatorem dicerent comitiorum causa.
von maximilian.s am 28.04.2018
Die Konsuln, die sich als Privatpersonen zurückhielten, unternahmen keine offiziellen Handlungen, außer was der Senat ausdrücklich angeordnet hatte: einen Diktator zu ernennen, um Wahlen abzuhalten.
von dilara.9937 am 19.07.2024
Die Konsuln, im Privaten verborgen, unternehmen in ihrem Amt nichts, außer was per Senatsbeschluss festgelegt wurde: einen Diktator für die Wahlen zu ernennen.