Prima est haec ultio, quod se iudice nemo nocens absoluitur, improba quamuis gratia fallaci praetoris uicerit urna.
von kimberly9834 am 30.05.2017
Die erste Strafe ist diese: Kein Schuldiger entkommt seinem eigenen Gewissen, selbst wenn er durch Bestechung des Richters Freispruch erlangt hat.
von henri874 am 21.11.2019
Dies ist die erste Strafe, dass niemand Schuldiger freigesprochen wird, wenn er selbst Richter ist, auch wenn böser Einfluss durch die trügerische Urne des Prätors gewonnen hätte.