Hac una tamen fiducia civitatis non modo apud nostros magistratus, qui et legum et existimationis periculo continentur, neque apud civis solum romanos, qui et sermonis et iuris et multarum rerum societate iuncti sunt, fore se tutos arbitrantur, sed, quocumque venerint, hanc sibi rem praesidio sperant futuram.
von magdalena863 am 18.02.2020
Durch dieses eine Vertrauen der Gemeinschaft glauben sie nicht nur in Gegenwart unserer Magistrate, die durch die Gefahr sowohl der Gesetze als auch der Reputation gebunden sind, und nicht nur in Gegenwart römischer Bürger, die durch die Gemeinschaft der Sprache, des Rechts und vieler Dinge verbunden sind, sicher zu sein, sondern sie hoffen, dass diese Sache ihnen überall, wohin sie kommen werden, zum Schutz gereichen wird.
von jannick826 am 28.09.2015
Durch diese einzige Bürgschaftsgarantie glauben sie, sicher zu sein, nicht nur bei Verhandlungen mit unseren Beamten (die durch rechtliche und reputative Risiken eingeschränkt sind) und nicht nur unter römischen Bürgern (die mit ihnen eine gemeinsame Sprache, Rechtssystem und viele andere Bindungen teilen), sondern sie hoffen auch, dass dieser Schutz ihnen überall dienen wird, wohin immer sie gehen mögen.