Hoc teneo, hic haereo, iudices, hoc sum contentus uno, omitto ac neglego cetera; sua confessione induatur ac iuguletur necesse est.
von marc.g am 07.05.2023
Dies halte ich fest, hier bleibe ich stehen, Richter, mit diesem einen Punkt bin ich zufrieden, das Übrige lasse ich beiseite und vernachlässige es; kraft seiner eigenen Aussage muss er gefangen und gerichtet werden.
von marla.833 am 04.12.2015
Ich bestehe auf diesem Punkt, Richter, und ich begnüge mich mit dieser einen Tatsache allein, alles andere beiseite lassend; er muss durch sein eigenes Geständnis gefangen und vernichtet werden.