Etenim scriptum esse ita: qvod is virgis neminem cecidisset a quo cognostis nobilissimos homines atque innocentissimos securi esse percussos; qvod vigilanter provinciam administrasset cuius omnis vigilias in stupris constat adulteriisque esse consumptas; cuius modi constat, hoc vero scriptum esse, quod proferre non auderet reus, accusator recitare non desineret qvod praedones procvl ab insvla sicilia prohibvisset verres quos etiam intra syracusanam insulam recepisset.
von eliana.855 am 24.08.2018
Tatsächlich war geschrieben worden, dass er niemanden ausgepeitscht hätte – und doch wisst ihr, dass er die edelsten und unschuldigsten Männer hinrichten ließ; dass er die Provinz gewissenhaft verwaltet hätte – obwohl er tatsächlich alle seine Wachstunden in Ausschweifungen und Ehebruch verbrachte. Solche Dinge wurden niedergeschrieben – Dinge, die der Angeklagte selbst nicht zu erwähnen gewagt hätte, aber der Ankläger unaufhörlich vorlas – einschließlich der Behauptung, er hätte Piraten von Sizilien ferngehalten, wo er sie in Wirklichkeit direkt in Syrakus aufgenommen hatte.
von fatima.n am 29.06.2013
Denn es war tatsächlich so niedergeschrieben: dass er niemanden mit Ruten geschlagen habe, von dem ihr wisst, dass die edelsten und unschuldigsten Männer mit dem Beil hingerichtet wurden; dass er die Provinz wachsam verwaltet habe, dessen sämtliche Wachstunden nachweislich in Ausschweifungen und Ehebrüchen verschwendet wurden; von welcher Art es feststeht, dass dies wahrhaftig niedergeschrieben wurde, was der Angeklagte nicht vorzulegen wagen würde, der Ankläger nicht aufhören würde zu verlesen, dass Verres die Piraten fern von der Insel Sizilien gehalten habe, die er sogar innerhalb der Insel Syrakus aufgenommen hatte.