Eos enim deduxi testis et eas litteras deportavi ut de istius facto dubium esse nemini possit.
von oliver823 am 26.01.2018
Ich habe Zeugen vorgeführt und Dokumente vorgelegt, damit über die Tat dieser Person keinerlei Zweifel bestehen kann.
von mona852 am 11.08.2023
Ich habe diese Zeugen vorgeführt und diese Dokumente beigebracht, um zweifelsfrei zu beweisen, was diese Person getan hat.