Si hercule te tuam pecuniam praetorem in provincia faeneratum docerem, tamen effugere non posses; sed publicam, sed ob frumentum decretam, sed a publicanis faenore acceptam, hoc licuisse cuiquam probabis.
von lucia.t am 17.04.2016
Selbst wenn ich beweisen könnte, dass du lediglich dein eigenes Geld als Statthalter in der Provinz zur Gewinnerzielung verliehen hättest, könntest du der Strafe nicht entgehen. Aber wie willst du rechtfertigen, dass dies öffentliche Gelder waren, Geld für Getreideankäufe, Geld, das mit Zinsen von Steuereintreibern geliehen wurde? Wie willst du beweisen, dass irgendjemand dies zu tun berechtigt war?
von kilian8917 am 07.01.2015
Wenn ich bei Hercules beweisen würde, dass du als Prätor dein Geld in der Provinz zu Zinsen verliehen hast, könntest du dennoch nicht entkommen; aber (dass du) öffentliche Gelder, aber (Gelder) für Getreide beschlossen, aber von Steuerpächtern zu Zinsen erhalten (verliehen hast) - wirst du beweisen können, dass dies jemandem erlaubt war?