Emundi duo genera fuerunt, unum decumanum, alterum quod praeterea civitatibus aequaliter esset distributum; illius decumani tantum quantum ex primis decumis fuisset, huius imperati in annos singulos tritici mod.
von jan.937 am 06.12.2021
Es gab zwei Arten des Erwerbs, eine zehntelbasierte und eine, die darüber hinaus den Staaten gleichmäßig verteilt wurde; von der zehntelbasierten so viel, wie aus den ersten Zehnten stammte, von der anderen in einzelnen Jahren befohlene Weizen-Modii.
von jannik.854 am 24.02.2017
Es gab zwei Arten von Kaufvereinbarungen: eine, die auf Zehnten basierte, und eine andere, die gleichmäßig unter den Städten verteilt wurde. Die zehntbasierte Vereinbarung entsprach dem Betrag der ersten Zehnten, während die andere eine jährlich festgelegte Menge an Weizenmessungen umfasste.