Emundi duo genera fuerunt, unum decumanum, alterum quod praeterea civitatibus aequaliter esset distributum; illius decumani tantum quantum ex primis decumis fuisset, huius imperati in annos singulos tritici mod.
von jannik.854 am 24.02.2017
Es gab zwei Arten von Kaufvereinbarungen: eine, die auf Zehnten basierte, und eine andere, die gleichmäßig unter den Städten verteilt wurde. Die zehntbasierte Vereinbarung entsprach dem Betrag der ersten Zehnten, während die andere eine jährlich festgelegte Menge an Weizenmessungen umfasste.