Eodem accedit quod hoc quoque intellegere potestis, istum statuisse in provincia sua existimationis suae iudicium extra cohortem suam committendum fuisse nemini.
von marija.z am 25.01.2019
Hinzu kommt, dass Sie auch verstehen können, wie er festlegte, dass in seiner Provinz niemand außerhalb seines eigenen Stabes befugt sein sollte, über seinen Ruf zu urteilen.
von willie.n am 06.11.2022
Hinzugefügt wird ferner, dass Sie auch verstehen können, dass er in seiner Provinz das Urteil über seinen Ruf niemandem außerhalb seiner Kohorte anzuvertrauen beschlossen hatte.