Non ex aproni tabulis, quas ego cum conquirerem non inveni, et cum in ius ipsum eduxi expressi ut conficere tabulas se negaret.
von amaya.u am 08.08.2013
Nicht aus Apronius' Aufzeichnungen, die ich bei meiner Suche nicht fand, und als ich ihn selbst vor Gericht brachte, zwang ich ihn, zu erklären, dass er keine Aufzeichnungen führe.
von medina.m am 20.01.2015
Ich konnte keine Belege in Apronius' Aufzeichnungen finden, und als ich danach suchte, waren sie nirgends auffindbar. Als ich ihn vor Gericht brachte, zwang ich ihn einzugestehen, dass er nicht einmal Aufzeichnungen führte.