Ergo in isto reo legem hanc mihi, iudices, statuo, vivendum ita esse ut isti non modo factis dictisque omnibus, sed etiam oris oculorumque illa contumacia ac superbia quam videtis, dissimillimus esse ac semper fuisse videar.
von greta.q am 21.08.2017
Daher stelle ich mir, Richter, in Bezug auf diesen Angeklagten folgende Regel: So zu leben, dass ich mir in allem völlig anders erscheine als er – nicht nur in allem, was ich sage und tue, sondern sogar in diesem stolzen und trotzigen Blick, den Sie in seinem Gesicht und seinen Augen sehen –, und zu zeigen, dass ich immer anders war als er.
von ina.v am 26.09.2017
Daher stelle ich in diesem Falle des Angeklagten, Richter, für mich dieses Gesetz auf, dass ich so leben muss, dass ich jenem nicht nur in allen Handlungen und Worten, sondern sogar in dieser Herausforderung und Arroganz des Gesichts und der Augen, die ihr seht, aufs Äußerste unähnlich erscheine und stets unähnlich erschienen sei.