Non malum est, inquit, esse istam formidinem, ut, cum exactum sit ab aratore, tamen ne se commoveat reliquus metus iudici sit.
von marlen.e am 08.08.2018
Es ist, sagt er, nicht schlecht, diese Furcht zu haben, sodass auch nach der Zahlung vom Landwirt eine Restangst vor Strafverfolgung bleibt, um ihn im Zaum zu halten.
von benjamin942 am 23.08.2022
Es ist nicht schlecht, sagt er, dass diese Furcht existiert, sodass, nachdem sie vom Pflüger eingefordert wurde, gleichwohl die verbleibende Furcht vor dem Urteil bestehe, damit er sich nicht rühre.