Quapropter, si vos semel in iudicando finem aequitatis et legis transieritis, scitote vos nullum ceteris in aestimando finem improbitatis et avaritiae reliquisse.
von isabell973 am 08.04.2024
Wenn Sie daher jemals in Ihrem Urteil die Grenzen von Billigkeit und Recht überschreiten, seien Sie sich bewusst, dass Sie damit keinen Grenzen für die Unredlichkeit und Habgier anderer bei deren Beurteilungen gesetzt haben.
von mila979 am 29.07.2014
Wenn ihr daher einmal die Grenze von Billigkeit und Gesetz überschritten habt, wisset, dass ihr für andere bei der Beurteilung keine Schranke der Unredlichkeit und Habgier hinterlassen habt.