Furem aliquem aut rapacem accusaris: vitanda tibi semper erit omnis avaritiae suspicio.
von finn9972 am 25.04.2024
Wenn du jemanden des Diebstahls oder der Plünderung beschuldigst: Dir wird stets jeder Verdacht der Habgier zu vermeiden sein.
von leandro933 am 23.11.2022
Wenn du jemanden des Diebstahls oder Raubens beschuldigst, musst du stets darauf achten, dass niemand dich selbst der Habgier verdächtigen kann.