Nam cum aratori aliquid imponitur, non hominis si quae sunt praeterea facultates, sed arationis ipsius vis ac ratio consideranda est, quid ea sustinere, quid pati, quid efficere possit ac debeat; quamquam illi quoque homines sunt ab isto omni ratione exinaniti ac perditi, tamen hoc vobis est statuendum, quid aratorem ipsum arationis nomine muneris in rem publicam fungi ac sustinere velitis.
von elija.y am 10.11.2014
Denn wenn dem Pflüger etwas auferlegt wird, müssen nicht die anderen Fähigkeiten des Menschen, falls es solche gibt, sondern die Kraft und Methode des Pflügens selbst betrachtet werden: was es ertragen kann, was es erdulden kann, was es leisten kann und soll; obwhol jene Menschen von jenem Mann vollständig erschöpft und ruiniert worden sind, muss dennoch von euch bestimmt werden, welche Pflicht ihr vom Pflüger selbst im Namen des Pflügens für die Republik erfüllt und getragen haben wollt.
von anne.o am 10.04.2016
Wenn man einem Landwirt eine Belastung auferlegt, sollte man nicht seine sonstigen Ressourcen betrachten, falls er welche hat, sondern vielmehr die tatsächliche Kapazität und Natur der Landwirtschaft selbst - was sie tragen kann, was sie ertragen kann und was sie produzieren kann und sollte. Auch wenn diese Landwirte von den Plänen dieser Person vollständig ausgelaugt und ruiniert wurden, müssen Sie dennoch entscheiden, welche Verpflichtungen Sie von den Landwirten im Rahmen ihrer landwirtschaftlichen Pflichten für den Staat erwarten und verlangen.