Producam testis, et producam pluris eodem tempore; quoniam tum cum actum est una fuerunt, nunc quoque una sint; cum interrogabuntur, obligentur non solum iuris iurandi atque existimationis periculo, sed etiam communi inter se conscientia.
von nelio866 am 08.07.2016
Ich werde Zeugen herbeiführen und zur gleichen Zeit weitere herbeiführen; da sie seinerzeit, als es geschah, zusammen waren, sollen sie auch jetzt zusammen sein; wenn sie befragt werden, mögen sie nicht nur durch die Gefahr des Eidschwörens und der Reputation, sondern auch durch das gemeinsame Bewusstsein untereinander gebunden sein.
von alisa.839 am 18.02.2024
Ich werde Zeugen vorführen und werde gleichzeitig mehr von ihnen vorstellen. Da sie zusammen waren, als es geschah, sollen sie auch jetzt zusammen sein. Wenn sie befragt werden, werden sie nicht nur durch das Risiko ihres Eides und ihrer Reputation verpflichtet, sondern auch durch ihr gemeinsames Bewusstsein dessen, was geschehen ist.