Possumne magis rem iudicatam adferre, magis reum condemnatum in iudicium adducere.
von mari.h am 12.06.2014
Kann ich eine bereits rechtskräftig entschiedene Sache noch weiter vorbringen, einen bereits verurteilten Angeklagten noch einmal vor Gericht bringen?
von nele947 am 19.05.2021
Könnte ich einen eindeutigeren Fall vorweisen oder jemanden vor Gericht bringen, der offensichtlicher schuldig wäre?