Certe hoc vobis ita iudicandum est, eos qui isti inimicissimi sunt, ut ipse existimari vult, ad istius honores atque monumenta pecunias voluntate sua non contulisse.
von azra.p am 17.03.2014
Man muss sicherlich zu dem Schluss kommen, dass diejenigen, die angeblich seine ärgsten Feinde sind, wie er allen weismachen will, keine Gelder freiwillig für seine Ehrungen und Denkmäler beigesteuert haben.
von friederike859 am 23.11.2021
Dies muss von Ihnen gewiss so beurteilt werden, dass diejenigen, die jenem Mann am feindlichsten gesinnt sind – wie er selbst betrachtet werden möchte – keine Gelder aus eigenem Willen zu dessen Ehren und Denkmälern beigetragen haben.