Quodsi quem statuae magno opere delectant, et si quis earum honore aut gloria ducitur, is haec tamen constituat necesse est, primum averti pecuniam domum non placere, deinde ipsarum statuarum modum quendam esse oportere, deinde illud, certe ab invitis exigi non oportere.
von maya.821 am 27.04.2024
Wenn aber jemand große Freude an Statuen hat, und wenn jemand von deren Ehre oder Ruhm geführt wird, so muss er Folgendes festlegen: zunächst, dass es nicht gefällig ist, Geld in die eigene Heimstätte zu entnehmen, dann dass es einen gewissen Maßstab für die Statuen selbst geben sollte, und schließlich, dass es gewiss nicht angemessen ist, dies von unwilligen Menschen zu fordern.
von luzi965 am 26.07.2014
Wenn jemand Statuen wirklich schätzt und von deren Ehre und Ruhm motiviert wird, muss er diese Grundsätze akzeptieren: Erstens, dass es falsch ist, öffentliche Gelder für private Zwecke zu verwenden; zweitens, dass es eine Begrenzung der Anzahl von Statuen geben sollte; und schließlich, dass sie definitiv nicht durch Zwang von unwilligen Menschen finanziert werden sollten.