Atque hoc sit nobis dictum communiter de omni genere locorum communium; nunc exponemus, in coniecturalem constitutionem qui loci communes incidere soleant: suspicionibus credi oportere et non oportere; rumoribus credi oportere et non oportere; testibus credi oportere et non oportere; quaestionibus credi oportere et non oportere; vitam ante actam spectari oportere et non oportere; eiusdem esse, qui in illa re peccarit, et hoc quoque admisisse et non esse eiusdem; causam maxime spectari causam oportere et non oportere.
von marina.m am 21.05.2023
Und dies sei von uns allgemein über jede Art von Gemeinplätzen gesagt; nun werden wir darlegen, welche Gemeinplätze üblicherweise in die konjekturale Streitfrage fallen: dass Verdächtigungen geglaubt werden sollte und nicht sollte; dass Gerüchten geglaubt werden sollte und nicht sollte; dass Zeugen geglaubt werden sollten und nicht sollten; dass Vernehmungen geglaubt werden sollten und nicht sollten; dass das zuvor geführte Leben betrachtet werden sollte und nicht sollte; dass es charakteristisch für dieselbe Person ist, die in jener Sache gefehlt hat, auch dies begangen zu haben, und dass es nicht charakteristisch für dieselbe Person ist; dass die Sache am meisten untersucht werden sollte und nicht sollte.
von aalyah.o am 17.08.2020
Lassen Sie uns eine allgemeine Aussage über alle Arten von gemeinsamen Argumenten treffen. Nun werden wir erklären, welche gemeinsamen Argumente typischerweise bei Fällen mit Indizienbeweisen zur Anwendung kommen: ob man Verdachtsmomenten vertrauen sollte oder nicht; ob man Gerüchten glauben sollte oder nicht; ob man Zeugenaussagen vertrauen sollte oder nicht; ob man Verhörprotokollen vertrauen sollte oder nicht; ob man das frühere Verhalten einer Person berücksichtigen sollte oder nicht; ob jemand, der einen Fehler gemacht hat, wahrscheinlich auch diese Straftat begangen hat; und ob man sich primär auf das Motiv konzentrieren sollte oder nicht.