Si eundem populum hs cc milia poposcit eaque coegit atque abstulit, num idcirco absolvetur quod adscriptum est eam pecuniam datam statuarum nomine.
von amaya.y am 20.11.2015
Wenn er vom selben Volk 200.000 Sesterzen gefordert und diese eingezogen und weggenommen hat, wird er sicherlich nicht deshalb freigesprochen, weil vermerkt wurde, dass dieses Geld unter dem Titel von Statuen gegeben wurde.
von karla.911 am 22.11.2022
Wenn er von eben demselben Volk 200.000 Sesterzen gefordert, diese eingezogen und weggenommen hätte, sollte er wirklich nur deshalb freigesprochen werden, weil das Geld offiziell als für Statuen verzeichnet wurde?