Erant enim tum censores legibus facti delecti a suis civitatibus quibus, si quid commisissent, poenae legibus erant constitutae.
von nathan.f am 31.05.2024
Zu jener Zeit gab es Zensoren, die gesetzlich ernannt und von ihren Städten gewählt wurden, und wenn sie ein Vergehen begingen, mussten sie mit Strafen rechnen, die gesetzlich festgelegt waren.
von sara.t am 24.04.2014
Es gab damals Zensoren, die nach Gesetzen gewählt und von ihren eigenen Städten ausgewählt wurden, für die, wenn sie etwas begangen hätten, Strafen durch Gesetze festgelegt waren.