Quas enim leges sociis amicisque dat is qui habet imperium a populo romano, auctoritatem legum dandarum ab senatu, eae debent et populi romani et senatus existimari.
von leonhard901 am 04.08.2013
Die Gesetze, die ein Befehlshaber unseren Verbündeten und Freunden gibt, wenn er seine Macht vom römischen Volk und seine Gesetzgebungsermächtigung vom Senat erhalten hat, sollten als vom römischen Volk und vom Senat stammend betrachtet werden.
von frida.q am 12.12.2019
Diejenigen Gesetze, welche derjenige, der die Herrschaftsgewalt vom römischen Volk hat, mit der Autorität zur Gesetzgebung vom Senat, den Verbündeten und Freunden gibt, diese sollen als Gesetze des römischen Volkes und des Senats betrachtet werden.