Hoc rationis habebant, facere eos nullo modo posse ut eodem crimine eisdem testibus sopatrum condemnarent idem homines qui antea absolvissent.
von alisa8865 am 03.01.2017
Sie hatten die Überlegung, dass es ihnen auf keine Weise möglich sei, Sopatrus mit demselben Verbrechen, denselben Zeugen und von denselben Männern zu verurteilen, die ihn zuvor freigesprochen hatten.
von enes.f am 11.11.2016
Ihre Überlegung war, dass es unmöglich wäre, dass dieselben Personen Sopatrus mit denselben Beweisen und Zeugen verurteilen könnten, nachdem sie ihn zuvor freigesprochen hatten.