Est magnum argumentum, verum illud maximum, quod illis ipsis bidinis, quibus iste iratus esse debuit, a quibus comperit, quod iure agere cum epicrate nihil possent, etiamsi adesset, idcirco suum decretum pecunia esse temptatum: iis, inquam, ipsis non modo illam hereditatem quae epicrati venerat, sed, ut in heraclio syracusano, item in hoc paulo etiam atrocius, quod epicrates appellatus omnino non erat bona patria fortunasque eius bidinis tradidit.
von sebastian.g am 08.11.2023
Es gibt starke Beweise, und dies ist der stärkste Punkt: Genau zu dem Zeitpunkt, als er wütend auf die Bidini hätte sein sollen, die ihm mitgeteilt hatten, dass sie gegen Epicrates rechtlich nicht vorgehen könnten, selbst wenn er vor Gericht erscheine, wurde sein Urteil tatsächlich durch Bestechung beeinflusst. Tatsächlich übertrug er diesen Personen nicht nur die Erbschaft, die an Epicrates gefallen war, sondern – ganz wie im Fall des Heraclius von Syrakus, jedoch noch empörender in diesem Fall – gab er das väterliche Vermögen und die Besitztümer des Epicrates an die Bidini, obwohl Epicrates nicht einmal vor Gericht geladen worden war.
von jessica.8821 am 11.06.2023
Es gibt einen großen Beweis, aber der größte ist, dass in jenen sehr selben Tagen, als er wütend auf die Bidini hätte sein sollen, von denen er erfuhr, dass sie rechtlich nichts mit Epicrates unternehmen konnten, selbst wenn er anwesend wäre, sein Dekret daher offensichtlich durch Geld beeinflusst worden war: Ihnen, sage ich, übergab er nicht nur das Erbe, das an Epicrates gefallen war, sondern, wie im Fall des Heraclius Syracusanus, in diesem Fall sogar noch etwas grausamer, da Epicrates überhaupt nicht vorgeladen worden war, die väterlichen Güter und Besitztümer.