Primum, si id confiteri velim, tamen istum condemnetis necesse est; neque enim permissum est ut impune nobis liceat, quod alicui eripuerimus, id alteri tradere.
von yannik.8943 am 12.09.2018
Zunächst, selbst wenn ich bereit wäre, es zuzugeben, müssten Sie ihn dennoch verurteilen; denn es ist uns rechtlich nicht erlaubt, etwas von einer Person zu nehmen und es einer anderen ohne Konsequenzen zu übergeben.
von joel.q am 28.04.2018
Zunächst, sollte ich dies gestehen wollen, ist es dennoch notwendig, dass Sie jenen Mann verurteilen; denn es ist uns nicht gestattet, straflos das, was wir jemandem entrissen haben, an einen anderen zu übergeben.