Ex lege rupilia sortitio nulla, nisi cum nihil intererat istius; lege hieronica iudicia plurimarum controversiarum sublata uno nomine omnia; de conventu ac negotiatoribus nulli iudices.
von valeria.f am 11.09.2021
Nach dem Rupilischen Gesetz zog man nur dann Lose, wenn es seine Interessen nicht berührte; das Hieronische Gesetz beseitigte Gerichtsverfahren für zahlreiche Streitigkeiten mit einem einzigen Schlag; und es waren keine Richter für die Versammlung und die Händler verfügbar.
von sofia.c am 23.05.2022
Nach dem Rupilischen Gesetz gab es keine Verlosung, außer wenn für diese Person nichts von Bedeutung war; nach dem Hieronischen Gesetz wurden die Gerichtsverfahren vieler Streitigkeiten unter einem Namen aufgehoben; bezüglich der Versammlung und Händler gab es keine Richter.