Nam illis quinque iudicibus uti se negat; iubet, id quod initio lege rupilia fieri oportuerat, citari heraclium et eos qui dicam scripserant; ait se iudices ex lege velle sortiri.
von liah.d am 28.10.2013
Er bestreitet, dass er diese fünf Richter nutzen wird; er befiehlt, dass Heraclius und diejenigen, die die formelle Anklage verfasst haben, wie ursprünglich durch das Rupilische Gesetz vorgesehen, vorgeladen werden; er sagt, dass er Richter nach Gesetz per Los auswählen möchte.
von friedrich873 am 19.04.2024
Er lehnt es ab, mit diesen fünf Richtern zusammenzuarbeiten; stattdessen ordnet er an, was von Anfang an nach dem Rupilischen Gesetz hätte geschehen sollen: Heraclius und diejenigen, die die Anklage eingereicht haben, vorzuladen. Er sagt, er wolle die Richter per Los auswählen, wie es das Gesetz vorschreibt.