Quod ab eo pridie, cum multis lacrimis cum oraret atque obsecraret, heraclius impetrare non potuerat, id ei postridie venit in mentem, ex lege rupilia sortiri dicas oportere.
von finja.m am 23.05.2022
Was Heraclius am Vortag, als er mit vielen Tränen flehte und bettelte, vno ihm nicht hatte erlangen können, das kam ihm am nächsten Tag in den Sinn, dass es notwendig sei, Fälle gemäß dem lex Rupilia per Los zuzuweisen.
von janosch.871 am 17.02.2022
Was Heraclius am Vortag trotz vieler Tränen und Bitten nicht hatte erreichen können, das fiel ihm am nächsten Tag plötzlich ein: dass Fälle gemäß dem Rupilischen Gesetz per Los zugeteilt werden sollten.